Allgemeine Regeln der Teilnahme am Au-Pair-Programm

Durchfûhrung und Grundsätze des Au -Pair-Programms wurden in der Internationalen Konvention Nr. 68 "European Agreement on Au Pair Placement" vom 24.10.1969 abgefasst. Die Konvention bestimmt den Au-Pair-Aufenthalt bei der Gastfamilie als eine Mittelform zwischen einem Aufenthalt als Student und einem Aufenthalt, der mit der Arbeit verbunden ist. Das Programm wird in Absprache mit dem Internationalen Verein IAPA - International Au Pair Association veranstaltet, dessen Mitglied unser Bûro ist.

Die Einreise eines Au Pair wird von Familien in folgenden Ländern erwartet:

Australien, Õsterreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Spanien, Holland, Irland, Island, Deutschland, Portugal, Republik Sûdafrika, Schweden, USA, Norwegen, Italien.

Die kûrzeste Bestimmung von Grundsätzen dieses Programms kann man in einem Satz fassen:

"Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse gegen Kinderbetreung das interessanteste Jahr meines Lebens."

Einreise in ein fremdes Land ermõglicht seine Kultur und Sitten kennenzulernen. Während des Aufenthalts kann man Fremdsprachenkenntnisse verbessern und Freundschaften schliessen, die nicht selten das ganze Leben dauern.

Der Nutzen aus der Teilnahme an diesem Programm ist unmessbar. Während eines Jahres, wenn man den Sprachkurs besucht, wo die Mettersprachler unterrichten, wenn man keinen unmittelbaren Kontakt zu anderen Polen hat, ergibt sich eine einmalige Gelegenheit, um die Sprache kennenzulernen und ausgezeichnete Qualifikationen zu erlangen, die man nicht in so kurzer Zeit in einem Lektorat in Polen erwerben kann. Als Veranstalter von diesem System sichern wir leichtes und angenehmes Fremdsprachenlernen, denn dauerhafter Kontakt mit der Gastfamilie neigt zu täglichen Ûbungen. Daher ist die von uns angebotene Methode eine sichere Methode des Fremdsprachenlernens.

Von den Gastfamilien erhält das Au Pair Taschengeld - meist in Hõhe von 200 Euro/monatlich. Dieser Betrag kann hõher sein, wenn das Au Pair mehr als drei Kinder betreut, zusätliche Arbeiten nach Absprache mit der Gastfamilie ausûbt usw.

Alles, was zu Hause der Gastfamilie passiert ist eine private Angelegenheit und kann nicht weiter verbreitet werden. In Abwesenheit der Eltern darf man die Kinder nicht alleine lassen, am besten mit ihnen spielen, weil es verboten ist die Kinder vor den Fernseher zu setzen. Man darf auf keinen Fall das Kind schlagen, schreien oder es zu bestrafen ohne fruehere Absprache mit den Eltern. Die Probezeit dauert von einem Monat bis drei Monate. Diese Zeit entscheidet ûber den weiteren Aufenthalt bei der Gastfamilie. Bei Unstimmigkeiten zwischen Au-pair und Familie soll unser Parner im Ausland darûber informiert werden und es ist der Wechsel in eine andere Familie zu erwarten.

Polnische Familie braucht sich keine Sorgen um die Tochter machen, weil im Rahmen der Teilnahme an dem angebotenen Programm, hat sie die Unterkunft in dem fremden Land gesichert und sie wird taeglich unter Schutz unseres partnerschaftlichen Bûro in dem Aufenthaltsland stehen, das durch das Internationale Verein IAPA beaufsichtigt wird.

Zusätzliche Sicherheitsgewährleistung gibt zwischen anderen :

  • ein durch die Botschaft in Polen erteiltes Visum fûr Aupair-Tätigkeit auf Grund des von der Behõrde des gewählten Landes unterschriebenen und bestätigten Vertrags,
  • die Ûberprûfungsmõglichkeit der Glaubwûrdigkeit des Vereins, das das Au Pair im Ausland unter seinen Schutz nehmen wird,
  • die Mõglichkeit des täglichen Kontaktes mit der Familie in Polen usw.

Das Au Pair muss akzeptieren, dass es aus dem Programm scheiden wird und nach Polen auf eigenen Kosten zurûckfahren muss, wenn es:

  • die Vertragsbestimmungen oder die Regeln des Programms verletzt,
  • irgendeine Informationen in den Bewerbungsunterlagen verfälscht hat,
  • verantwortlich sein wird fûr immer wieder auftauchende Probleme, die mit dem Aufenthalt bei den Familien verbunden sind,
  • das Srtafgesetz des Einreiselandes nicht beachtet wird.

Auswahlkriterien und allgemeine Grundsätze des Programms sind in allen Ländern ähnlich:

  • das Mindestalter 18 Jahre - das Hõchstalter unterscheidet sich ein bisschen in verschiedenen Laendern, meist von 26 bis 30 Jahre,
  • absolvierte Oberschule,
  • guter Gesundheitszustand, der mit dem Gesundheitszeugnis auf dem von uns ausgegebenen Formular bestätigt ist,
  • Straflosigkeit,
  • Einreisemõglichkeit fûr den Zeitraum von 10 bis 12 Monate (ausnahmsweise in manchen Ländern fûr 3 Monate während der Ferien).

Hauptpflichten des Au Pair lassen sich zurûckfûhren auf:

  • Kinderbetreuung (ca. 30 Stunden wõchentlich, maximal 45 Stunden wõchentlich in den USA), Mithilfe bei leichten Hausarbeiten wie: Mahlzeitenzubereitung, Abwaschen, Kochen, Spielen mit dem Kind, Begleitung zur Schule usw., den Beduerfnissen und Gewohnheiten der Familie entsprechend am Vormittag oder Nachmittag (darin auch Ausûben von leichten Hausarbeiten und Mithilfe, damit zu Hause der Gastfamilie Ordnung gehalten wird),
  • Achtung und Beachten von Regeln, Sitten und von allem, was die Eltern den Kindern beigebracht haben; man darf in keinem Fall das Kind schlagen oder den Kindern gegenûber, aggressiv sein, unter keinen Unständen darf man die Kinder ohne Beaufsichtigung lassen,
  • ständiges Vereinbaren mit den Eltern der Erziehungsformen (besonders wenn es um Strafe oder Belohnung der Kinder geht),
  • Teinahme am Sprachkurs (mit Ausnahme des Ferienaufenthalts)
  • man darf sich nicht um zusätzliche Stelle bewerben,
  • Babysitting einmal oder zweimal in der Woche,
  • Absprache mit der Gastfamilie entsprechend frûhzeitig aller Ferienpläne,
  • Lõsen mit der Au Pair - Agentur im Einreiseland Probleme, die sich aus dem Zusammenleben mit der Gastfamilie ergeben und falls eine neue Familie gefunden wird, muss der Umzug in eine andere Stadt akzeptiert werden,
  • Bezahlen eventueller Schulden ( z.B. Telefonrechnungen, usw.),
  • Mitnehmen einer entsprechender Geldsumme, damit sie zur Verfûgung in unvorhergesehenen Situationen haben.

Zu Pflichten der Gastfamilie gehõren:

  • freie Unterkunft des Au Pair in einem eigenen Zimmer,
  • Sicherung der vollen Verpflegung zu Hause,
  • in europäischen Ländern sollen nach 6 Monaten Arbeit 2 bezahlte Urlaubswochen gewährt werden und 4 Wochen nach 12 Monaten Arbeit,
  • Taschengeldauszahlung.

Das Au Pair wird der Gastfamilie vorgestellt durch:

  • Hauptfragenbogen,
  • Brief des Au Pair an die Gastfamilie,
  • Referenzen, die Erfahrung im Umgang mit den Kindern bestätigen - von zwei verschiedenen Familien,
  • ein Fotoalbum mit ca. 10 farbigen Fotos während der Kinderbetreuung
  • eine Kopie der ersten und der letzten Seite des Reisepasses mit Personalien.

Ausfûhrliches Verzeichnis von Visumunterlagen wurde bei der Besprechung der Einreisemõglichkeit in ein gegebenes Land dargestellt.

Die Akzeptation wird auf Grund der ûberwiesenen Bewerbungsmaterialien und nach dem Telefongespräch erfolgen. Wenn die Beurteilung positiv ist, wird eine formelle Einladung ausgestellt und damit werden die Haupformalitäten erledigt. Nach der Einreise zur Gastfamilie soll darûber unsere Partneragentur informiert werden. An die Agentur Au Pair International soll ein Bericht von den ersten Tagen nach der Ankunft geschickt werden, der uns ûberzeugt, dass wir unseren Vertrag mit Au Pair richtig durchgefûrt haben.

Vor der Abreise soll man nicht vergessen, damit Zeit finden, die nõtig ist um alle mõglichen Ausweise, die zur Ermässigungen berechtigen sowie Ausweise fûr Jugendliche zu besorgen z.B.:

Interntionaler Studentenausweis (ISIC) - bestätigt die Identität, berechtigt zur Ermässigungen fûr z.B. Fahrkarten, Flugkarten, Eintrittskarten auf Veranstaltungen, Ausstellungen. Dieser Ausweis ist kein Krankenversicherungsschein.

Die Karte International Youth Travel Card genannt GO 25, die zu ähnlichen Ermässigungen wie ISIC berechtigt und der Inhaber ist krank versichert (bis 25 000 z³) oder er ist versichert gegen Unfall (bis 12 500 z³).

Die Jugendkarte Euro 26 das ist eine Rabattkarte, die zusätzlich Versicherung des Inhabers während der Reise durch Europa umfasst.

Versicherungen stellen ein wichtiges Problem während der Ferienaufenthalte dar. Man soll nicht vergessen, dass Versicherungen von Gruppe der Krankenversicherungen bei mehreren Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden kõnnen. Man soll sich informieren, welche Versicherungen fûr die Einreise in das gewählte Land oft angeboten werden. Wenn mehrere Versicherungen (meist fûr geringe Beiträge) gekõst werden, dann im Notfall bekommt man Entschädigung fûr das gleiche Geschehen von mehreren Versicherungsgesellschaften. Man soll nicht vergessen dass in manchen Ländern Besitzer von Kreditkarten wie z.B. Visa oder American Express, automatisch versichert sind, wenn siê die Einreise mit solcher Karte bezahlten. In anderen Fällen soll man eigene Versicherung besorgen.

Aktuelle Kosten geben wir auf der Seite www. aupairpl.com.pl an, und wir laden herzlich ein, sich diese Seite anzusehen. Allgemeine Regel bestimmt, dass die Verwaltungsgebûhr nie die Summe des monatlichen Taschengeldes, welches Au Pair bekommt ûberschreitet. Am billigsten ist zeifellos die Teilnahme am Programm Au Pair in USA und von den europäischen Ländern in Belgien, Dänemark, Holland und Luxemburg - die Reisekosten trägt die Gastfamilie.

In unserem Bûro gibt es Mõglichkeit der Regelung von Gebûhren in folgenden Systemen:

  • bar Zahlung nach Erhalt der Bewerbungskarte,
  • Ratensystem (ohne Zinsen)- I Rate muss innerhalb eines Monats nach der Vertragsunterschreibung bezahlt werden - die ûbrigen Raten sollen vor dem Erhalt von Bewerbungsunterlagen abgezahlt werden,
  • Ratensystem (mit Zinsen) - nach der Einreise bezahlt - einem besonderen Ratenvertrag gemäss, der ein integraler Teil des vorliegenden Vertrags ist,
  • Absperrung der Mittel auf dem Konto, die innerhalb eines Monats nach der Vertragsunterschreibung erfolgt.

Teilnahme am Ratensystem muss schrifltlich auf einzelnen Formularen, nicht später als innerhalb von 2 Wochen nach der Vertragsunterschreibung bestätigt werden. Nach dieser Zeit wird Beantragung der Teilnahme an dem Ratensystem abgelehnt.


Musterwochenplan fûr Au Pair:

Am Morgen um 7.00 Uhr
Bereitung des Frûstûcks. Das Au Pair soll den Tisch decken, Tee, Milch, Brot, Wurst, Käse, Marmelade vorbereiten. Es bereitet die Kinder zur Schule vor - es soll darauf achtgeben, dass die Kinder Zähne putzen, es hilft inhnen beim Anziehen. Nach dem Frûhstûck räumt es auf, geht mit dem Hund aus, macht die Betten der Kinder. Das jûngste Kind bringt es um 9.00 Uhr in den Kindergarten. Im Speieseraum, in der Kûche und in den Zimmern der Kinder soll es den Fussboden kehren oder entstauben.

Gegen 12.00 Uhr
Spaziergang mit dem Hund. Hilfe bei der Bereitung des Mittagsessens. Es soll den Tisch decken, nach dem Mittagessen aufräumen. Spiel mit den Kindern : Polnischunterricht, Spiele in der polnischen Sprache, es kann den Kindern polnische Lieder beibringen

Gegen 16.00 Uhr
Besuch des Sprachkurses (drei mal in der Woche).
Spiel mit den Kindern nach dem Sprachkurs oder in der Kursfreien Zeit.
Bereitung des Abendessens fûr die Kinder, Aufräumen nach dem Abendessen (den Tisch nass abwischen).

Gegen 19.30 Uhr
Aufräumen der Zimmer zusammen mit den Kindern nach dem Spiel. Aufpassen, ob sich die Kinder duschen, Zähne putzen. Hilfe beim Anziehen der Schlafanzuege, Vorbereitung der Betten, Märchenlesen, Gebet, Singen. Am Donnerstag (oder an einem anderen vereinbarten Tag, der kursfrei ist) bûgeln der Kinderwäsche. Von Frûhling bis Herbst alle vier Tage Grasmähen im Garten.



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